Aufbau & Struktur

Die Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen (EAK) ist eine bekenntnisgebundene Freikirche. Die Evangelisch-altreformierte Kirche ist nicht von Theologen oder Kirchenfürsten gegründet, sondern aus einer Bewegung von Gemeindegliedern entstanden, die aus Glaubensüberzeugung und Glaubensgehorsam handelten.

Sie steht in Lehre und Leben der Evangelisch-reformierten Kirche sehr nahe. Sie trägt landeskirchliche Züge (Parochialgemeinde, Gruppenkonfirmation, Gottesdienstliturgie und Gesangbuch, Kindertaufe, keine missionarischen Gemeindegründungen in Deutschland) und freikirchliche Züge (Übereinstimmung mit dem Bekennen, Frage nach dem Glauben bei der Konfirmation, aktive Mitwirkung der Gemeindeglieder am kirchlichen Leben, keine vom Staat eingetriebene Kirchensteuer, viele Hauskreise, Gruppen und eigenständige Vereine innerhalb der Gemeinde). Die EAK ist weder Glied der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) noch der Vereinigung evangelischer Freikirchen (VeF).

Seit 1923 sind die altreformierten Gemeinden der Grafschaft Bentheim und Ostfriesland mit den „Gereformeerden Kerken in Nederland“ noch immer vorläufig verbunden. Die Ev.-altreformierte Kirche in Niedersachsen ist aber trotzdem auch weiterhin eine selbständige Synode und Kirche. Seit 1983 besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Niederländisch-reformierten Gemeinde Wuppertal-Elberfeld. Die EAK zählt heute rund 7000 Gemeindeglieder in 13 Gemeinden. Zehn Prozent davon gehören der altreformierten Gemeinde Uelsen an.

Die staatliche Anerkennung der EAK als Kirche bzw. als Körperschaft des Öffentlichen Rechts erfolgte im Oktober 1950 durch den niedersächsischen Kultusminister. Die Kirchengemeinden finanzieren und verwalten sich in eigener Selbständigkeit und unterstützen einander.

Die Struktur der Ev.-altreformierten Kirche ist presbyteral-synodal. Presbytern, also Ältesten, Kirchenräten und Synoden obliegen Leitung, Verwaltung und Vertretung der Kirche. Es gibt kein Landeskirchenamt und keine Bischöfe, Präses oder Superintendenten.

Ortsgemeinde: Hoogstede
Synodalverband: Grafschaft Bentheim
(Partikular-)Synode: Niedersachsen
Generalsynode: Niederlande

Kirchenrat
Die letzte Leitung von Kirche und Gemeinde liegt immer bei Jesus Christus. Höchstes weltliches und geistliches Organ der Kirchengemeinde ist der Kirchenrat. Die Leitung durch Diener oder Dienerinnen am Wort (Pastoren), Älteste (Presbyter) und Diakone und Diakoninnen erfolgt kollegial gleichberechtigt. Die genannten Ämter sind nicht in Würde und Ehre, sondern in Auftrag und Arbeit voneinander unterschieden. Drei Mitglieder (Moderamen) des Kirchenrates vertreten die Gemeinde nach innen und außen.

Synodalverand
Einem Synodalverband gehören in der Regel sechs bis zwanzig benachbarte Gemeinden an. Zum Synodalverband Grafschaft Bentheim der Evangelisch-altreformierten Kirche zählen von Nord nach Süd die Gemeinden Laar, Emlichheim, Hoogstede, Wilsum, Uelsen, Veldhausen, Nordhorn, Bad Bentheim und die Niederländisch-reformierte Gemeinde Wuppertal-Elberfeld. Die Aufgaben des Synodalverbandes ist im Wesentlichen, darauf zu achten, dass die Gemeinden ihre Berufung und Aufgabe in Übereinstimmung mit der Kirchenordnung erfüllen und den Kirchenräten Rat und Hilfe geben. Der Synodalverband sorgt für die Durchführung der Kirchenvisitation. Er bespricht die Angelegenheiten von Mission, Evangelisation und übergemeindlicher Diakonie und regelt alle Dinge, die ein Kirchenrat allein nicht abhandeln kann. Er ist z.B. auch für die Zurüstung der Amtsträger und die Weiterbildung der Pastoren und Pastorinnen zuständig, ebenso für die kirchlichen Examina angehender Theologen oder für die Pensionierung der Pastoren.

Synode
Die Synode der Evangelisch-altreformierten Kirche in Niedersachsen hat im Großen und Ganzen die Rechte einer Partikularsynode der niederländischen Generalsynode. Sie besteht aus den Synodalverbänden Grafschaft Bentheim und Ostfriesland. Sie unterstützt die Kirchenräte und Synodalverbände. Die Synode ist zuständig für übergemeindliche finanzielle Angelegenheiten. Sie regelt alle Dinge, die ein Synodalverband allein nicht klären kann. Sie bereitet ihre Versammlungen in acht Ausschüssen und in zur Zeit zwei Kommissionen vor. Diese sind: Missionsausschuss, Diakonieausschuss, Oekumeneausschuss, Theologischer Aus- schuss, Verwaltungsausschuss, Kirchenordnungsausschuss, Liturgieausschuss und Jugendausschuss sowie eine Verfassungskommission und eine Strukturkommission. Daneben gibt es zahllose persönliche Beauftragungen und Vertretungen in vielen überkirchlichen Organen wie z.B. Missionswerken, Arbeitsgemeinschaften oder Konferenzen (Ev. Missionswerk Hamburg, Diakonische Konferenz Stuttgart, Reformierter Bund, Gemeinsamer (reformiert-altreformierter) Ausschuss, Reformierte Synoden und Ausschüsse, Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen lokal, regional und bundesweit, Verein Freikirchenforschung, Archiv, Jugendarbeit und andere.

Generalsynode
Zur Generalsynode der Gereformeerden Kerken und zur Trio- synode der drei Samen-op-Weg Kirchen entsendet jede Klassis (entspricht dem deutschen Synodalverband) einen Amtsträger oder eine Amtsträgerin (Pastor oder Pastorin, Älteste oder Ältesten, Diakon oder Diakonin). Zur Aufgabe der Generalsynode gehören unter anderem die Beschlüsse über offizielle Bibelübersetzung, Bekenntnisschriften, Unterzeichnungsformulare für Amtsträger, Kirchen- ordnung, Psalm- und Gesangbücher, liturgische Formulare, Gottesdienstordnungen, Ausbildung und Berufbarkeit von Theologen sowie alles, was in den einzelnen Klassen nicht abgehandelt werden kann.
Die erste niederländische Generalsynode auf deutschem Boden wurde 1981 in Bad Bentheim eröffnet. In 2003 war Emden Gastgeber einer weiteren Generalsynode auf deutschem Boden.
Dr. Gerrit Jan Beuker, Laar